Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen der EIGENBAU-Workshops. Veranstalter und Vertragspartner ist die Convios GmbH, Bischof-Riegg-Str. 19a, 86899 Landsberg am Lech, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 27940, Geschäftsführer Dr. Oliver Gausmann, nachfolgend Veranstalter. EIGENBAU ist eine Marke der Convios GmbH. Die Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistung
Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme an einem eintägigen Workshop gemäß der Beschreibung auf eigenbau.app. Zur Leistung gehören der Bautag mit Betreuung durch zwei Trainer, ein Teilnahmenachweis nach Artikel 4 der EU-KI-Verordnung, drei begleitende Termine mit einem Trainer innerhalb von 90 Tagen nach dem Workshop per Videokonferenz, die Übernahme der Kosten der eigenen Werkzeug-Zugänge des Teilnehmers für einen Monat nach Maßgabe von § 9, die Verpflegung am Workshop-Tag sowie das anschließende Get-Together.
Ziel des Tages ist ein lauffähiges, vom Teilnehmer selbst gebautes Software-Werkzeug. Eignet sich das angemeldete Problem nach fachlicher Einschätzung des Veranstalters nicht für die Umsetzung an einem Tag, teilt der Veranstalter das vor dem Workshop mit. Der Kunde kann in diesem Fall ein anderes Problem wählen oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des gebauten Werkzeugs schuldet der Veranstalter nicht.
§ 2a Zusage bei nicht lauffähigem Werkzeug
Läuft das vom Teilnehmer am Workshop-Tag gebaute Werkzeug am Ende des Bautags nicht, entfällt der Preis des Bautags. Bereits gezahlte Beträge erstattet der Veranstalter innerhalb von 14 Tagen auf dem ursprünglichen Zahlungsweg; eine noch offene Rechnung wird storniert. Diese Zusage gilt unter drei Voraussetzungen: Der Teilnehmer hat das Vorgespräch nach § 6 wahrgenommen und am Workshop-Tag das dort abgestimmte Problem bearbeitet. Der Teilnehmer hat die technische Vorbereitung nach § 6 durchgeführt und am gesamten Bautag teilgenommen. Der Teilnehmer teilt dem Veranstalter noch am Workshop-Tag mit, dass er die Zusage in Anspruch nimmt; Veranstalter und Teilnehmer stellen den Zustand des Werkzeugs gemeinsam vor Ort fest.
Als lauffähig gilt ein Werkzeug, das am Ende des Bautags unter einer eigenen Adresse aufrufbar ist und den im Vorgespräch abgestimmten Kernablauf ausführt. Bei einem Inhouse-Bautag mit Festpreis für mehrere Teilnehmer gilt die Zusage je Teilnehmer: Der Festpreis mindert sich um den Anteil, der auf Teilnehmer entfällt, deren Werkzeug am Ende des Bautags nicht läuft. Die Zusage bezieht sich auf den Bautag selbst; die begleitenden Termine, Änderungen und Erweiterungen nach dem Bautag sind nicht umfasst. Ein Rücktritt vor dem Workshop richtet sich nach § 7, das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher nach § 11 bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 10.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Buchungsvorgang über die Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters Stripe mit Klick auf den zahlungspflichtigen Buchungs-Button abschließt und der Veranstalter die Buchung per E-Mail bestätigt, spätestens jedoch mit Durchführung des Workshops. Daneben können Plätze nach einem persönlichen Gespräch individuell per Angebot und Rechnung gebucht werden. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Annahme des Angebots zustande. Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erhält alle wesentlichen Vertragsdaten mit der Buchungsbestätigung per E-Mail.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf eigenbau.app ausgewiesenen Preise. Für Verbraucher verstehen sich die Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, für Unternehmer netto zuzüglich Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsarten und ist mit Vertragsschluss fällig. Unternehmen können nach Absprache auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen buchen. Der Teilnahmeanspruch entsteht mit vollständigem Zahlungseingang.
§ 5 Plätze
Die Teilnehmerzahl je Workshop ist begrenzt. Plätze werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. Übersteigt die Zahl der Buchungen die verfügbaren Plätze, erstattet der Veranstalter bereits gezahlte Beträge für nicht mehr verfügbare Plätze unverzüglich und vollständig.
§ 6 Vorbereitung und Mitwirkung
Vor dem Workshop führt der Veranstalter mit jedem Teilnehmer ein kurzes Vorgespräch zur Vorbereitung des mitgebrachten Problems. Der Teilnehmer erhält vorab eine Anleitung mit wenigen Schritten zur technischen Vorbereitung und bringt nach Möglichkeit einen eigenen Laptop mit. Leihgeräte stehen in begrenzter Zahl bereit. Programmierkenntnisse sind nicht erforderlich. Der Teilnehmer verwendet am Workshop-Tag nur Daten, zu deren Nutzung er berechtigt ist. Der rechtssichere Umgang mit Daten in solchen Werkzeugen ist Teil des Workshop-Programms.
§ 7 Stornierung und Umbuchung
Unabhängig von einem gesetzlichen Widerrufsrecht kann der Kunde bis 21 Tage vor dem Workshop kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt ab dem 20. Tag bis zum 7. Tag vor dem Workshop werden 50 Prozent des Preises fällig, bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen der volle Preis. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung in Textform. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist bis zum Vortag ohne Zusatzkosten möglich.
§ 8 Absage und Verlegung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann den Workshop bis 7 Tage vor dem Termin absagen, wenn weniger als sechs Plätze gebucht sind, sowie jederzeit aus wichtigem Grund, etwa bei kurzfristiger Erkrankung eines Trainers oder höherer Gewalt. In diesen Fällen wählt der Kunde zwischen der Teilnahme an einem Ersatztermin und der vollständigen Erstattung bereits gezahlter Beträge. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 10.
§ 9 Werkzeuge, Zugänge und Ergebnisse
Die im Workshop genutzten Software-Werkzeuge stammen von Drittanbietern. Der Teilnehmer richtet eigene Konten bei diesen Anbietern ein und schließt die Nutzungsverträge direkt mit ihnen. Es gelten deren Vertrags- und Datenschutzbedingungen. Der Veranstalter übernimmt die Kosten dieser Zugänge für einen Monat, durch Bereitstellung von Zugängen am Workshop-Tag und durch Übernahme oder Erstattung der Kosten der eigenen Konten des Teilnehmers. Nach Ablauf des Monats entscheidet der Teilnehmer frei über eine Fortführung auf eigene Kosten. Eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch durch den Veranstalter.
Das im Workshop gebaute Werkzeug, die zugehörigen Inhalte und Daten stehen dem Teilnehmer zu. Der Veranstalter erwirbt daran keine Rechte.
§ 10 Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für den Verlust von Daten haftet der Veranstalter nur, soweit der Schaden auch bei üblicher Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, abrufbar unter eigenbau.app/widerruf. Findet der Workshop vor Ablauf der Widerrufsfrist statt, beginnt der Veranstalter mit der Leistung vor Fristablauf nur, wenn der Verbraucher das ausdrücklich verlangt und zur Kenntnis genommen hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: September 2026